Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 3.0 · Stand: 01. Mai 2026 · Gültig ab: 01. Mai 2026.
Präambel — Tätigkeitsprofil
NovaData ist eine spezialisierte Agentur für Künstliche Intelligenz und Prozessautomatisierung mit Fokus auf Unternehmen aus dem Baugewerbe, der Immobilienbranche sowie dem Handwerk (insbesondere SHK — Sanitär, Heizung, Klima) im deutschsprachigen Raum (DACH-Region).
Wir unterstützen unsere Kunden dabei, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, die telefonische Erreichbarkeit zu maximieren, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und neue digitale Möglichkeiten zu erschließen. Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere:
- Beratung und Analyse — Identifikation geeigneter Anwendungsfälle und wirtschaftlicher Potenziale für Ihren Betrieb
- KI-Voice-Agents — Intelligente Sprachassistenten für eingehende und ausgehende Anrufe, die Ihre telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr sicherstellen
- agentOS — Plattform für die Orchestrierung mehrerer KI-Agenten im Betrieb
- KI-Chatbots — Automatisierte Kundenbetreuung auf Ihrer Website, in Kundenportalen oder über Messenger-Dienste
- Workflow-Automatisierung — Digitalisierung und Automatisierung wiederkehrender Geschäftsprozesse
- Integration in bestehende Systeme — Anbindung von Terminplanungs-, ERP-, CRM- und Kommunikationsplattformen
- Betrieb und Support — Hosting, Monitoring, laufende Betreuung sowie technische Schulungen für Mitarbeiter
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der NovaData UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend NovaData oder Anbieter genannt, und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend Kunde genannt, über Beratungs-, Entwicklungs-, Implementierungs-, Betriebs- und Supportleistungen im Bereich KI-basierter Systeme, Automatisierung und Sprachagenten sowie damit verbundene Services. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht bedient.
1.2. Einzelauftrag bzw. Agenturvertrag bezeichnet die individuelle Leistungsvereinbarung einschließlich Angebot/Proposal, Leistungsbeschreibung sowie Zeit- und Preisangaben. Je nach vereinbartem Leistungserfolg gilt Dienst- oder Werkvertragsrecht: Ist ein bestimmter Erfolg geschuldet, finden die §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag) Anwendung; im Übrigen gelten die §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag).
1.3. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist auf der Website der NovaData UG unter novadata.solutions öffentlich einsehbar.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Einzelauftrag bzw. Agenturvertrag konkret beschriebenen Leistungen von NovaData, insbesondere:
- Analyse und Workshops
- Entwicklung und Customizing individueller KI-Lösungen (Voice-Agents, Chatbots, GPT-Systeme, Wiki-Lösungen)
- Bereitstellung und Betrieb der agentOS-Plattform
- Integrationen und Automationen
- KI-gestützte Website-Entwicklung/Webdesign
- Bereitstellung von SaaS/AIaaS (Software as a Service / AI as a Service)
- Betrieb, Wartung und Support
- Schulungen und Dokumentation
2.2. Änderungen des Leistungsumfangs erfolgen ausschließlich nach den hierfür vereinbarten Verfahren (Change-Request/Angebotsanpassung) und werden erst mit Bestätigung in Textform wirksam.
3. Vertragsunterlagen, Einbeziehung und Rangfolge
3.1. Diese AGB werden durch Bezugnahme Bestandteil des Vertrages. Weitere Vertragsunterlagen sind die Leistungsbeschreibung (einschließlich Anlagen wie SLA, Preis- und Leistungsverzeichnis) sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
3.2. Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge: (1) Individuelle Regelungen im Einzelauftrag bzw. Agenturvertrag, (2) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für datenschutzrechtliche Themen, (3) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (4) sonstige Anlagen (z. B. SLA, Preis- und Leistungsverzeichnis).
3.3. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, NovaData stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
3.4. Sofern dem Kunden vor Abschluss des Agenturvertrages ein schriftliches Proposal des Anbieters übermittelt wurde, gilt dieses hinsichtlich der darin aufgeführten Tools, Abläufe und des beschriebenen Preis- und Leistungsumfangs als verbindliche Grundlage der Leistungserbringung. Im Falle von Widersprüchen zwischen Proposal und Agenturvertrag gelten die Regelungen des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
4. Angebotserstellung und Vertragsschluss
4.1. NovaData erstellt auf Basis einer Potenzialanalyse im Rahmen eines Kundengesprächs ein individuelles Angebot bzw. Proposal (Erstangebot) unentgeltlich.
4.2. Bindefrist: Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders ausgewiesen, fünf (5) Kalendertage ab Zugang beim Kunden bindend. Nach Ablauf der Bindefrist erlischt das Angebot automatisch.
4.3. Der Vertrag kommt zustande durch: a) Gegenzeichnung des Angebots durch den Kunden, b) Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch den Anbieter, oder c) Beginn der Leistungserbringung (konkludente Annahme), soweit im Angebot vorgesehen.
5. Vertragsbeginn, Laufzeit und Vertragsbeendigung
5.1. Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots bzw. Auftragsbestätigung. Bei den Paketen Starter, Professional und Business beginnt der Leistungszeitraum mit Eingang der ersten monatlichen Vorauszahlung.
5.2. Voice-Agent-Pakete: Starter (Mindestlaufzeit 6 Monate, 100 Freiminuten/Monat), Professional (12 Monate, 250 Freiminuten/Monat), Business (keine Mindestlaufzeit — monatlich kündbar, 500 Freiminuten/Monat). Zahlungsweise jeweils monatliche Vorauszahlung zum Monatsbeginn; Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende des Verlängerungszeitraums bzw. beim Business-Plan zum Ende des laufenden Monats. Zusätzlicher Support 140,00 EUR netto je Stunde.
5.3. Enterprise-Plan: Laufzeit und Konditionen individuell im Agenturvertrag; Anzahlung 50 % der Gesamtvergütung bei Projektbeginn, Restzahlung nach Abnahme oder gemäß vereinbarter Meilensteine.
5.4. AI Complete-Plan: einmalige Implementierungsvergütung mit 50 % Anzahlung bei Projektbeginn; 3 Monate Wartung und Hosting nach Inbetriebnahme kostenfrei; ab dem 4. Monat monatliche Vorauszahlung für Hosting/Support; Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende des laufenden Monats (ab dem 4. Monat).
5.5. Vertragsende und Datenherausgabe: Mit Vertragsende enden die Nutzungsrechte an laufenden SaaS/AIaaS-Leistungen. NovaData unterstützt auf Verlangen die Datenherausgabe und De-Provisionierung gemäß den Exit- und AVV-Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Datenschutz-/Compliance-Verstößen.
5.9. agentOS — Plattform für autonome KI-Agenten
5.9.1. agentOS wird als SaaS/AIaaS bereitgestellt und umfasst die agentOS-Plattform inkl. Agenten-Orchestrierung, Workflow-Engine, Monitoring-Dashboard und Standard-Integrationen. Die genaue Konfiguration (Anzahl Agenten, Workflows, Integrationen, Datenvolumen) wird im Agenturvertrag oder einem ergänzenden Bestellschein festgelegt.
5.9.2. Für Konzeption, Setup und Inbetriebnahme fällt eine einmalige Implementierungsvergütung gemäß individuellem Agenturvertrag an (Pilot-Projekte typischerweise im niedrigen fünfstelligen Bereich); davon sind 50 % bei Projektbeginn fällig, die Restzahlung gemäß Meilensteinen oder nach Abnahme. Das Plattform-Entgelt ist monatlich im Voraus zum Monatsbeginn gemäß gewähltem Nutzungsumfang (Anzahl Agenten, Workflows, API-Calls) zu zahlen.
5.9.3. Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab produktiver Inbetriebnahme, sofern nicht abweichend vereinbart; automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
5.9.4. Nutzungsabhängige Entgelte (API-Calls, LLM-Token und externe Tool-Calls) werden nach tatsächlicher Nutzung gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet. Standard-Support ist enthalten; Premium-Support optional gemäß SLA. Plattform-Updates, Sicherheits-Patches und neue Standard-Agenten sind im Plattform-Entgelt enthalten.
5.9.5. Individuelle Agenten-Entwicklung, kundenspezifische Integrationen und Custom-Workflows sind nicht im Plattform-Entgelt enthalten und werden gesondert nach Aufwand oder als Festpreisprojekt vergütet.
5.9.6. Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte an der agentOS-Plattform. NovaData unterstützt die Datenherausgabe (Export von Konfigurationen, Logs und Geschäftsdaten) gemäß Exit- und AVV-Regelungen.
5.10. KI-Beratungsleistungen
5.10.1. Beratungsleistungen (z. B. KI-Discovery Call, KI-Strategieberatung, individuelle Workshops und Audits) werden als eigenständige Dienstleistungen angeboten und sind nicht an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden. Sie unterliegen dem Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB), sofern nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart wurde. Eine etwaige Vergütung wird auf eine nachfolgende Zusammenarbeit angerechnet, soweit im Angebot vorgesehen.
5.10.2. Beratungsleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, ROI in bestimmter Höhe) wird nicht geschuldet.
5.10.3. Empfehlungen und Roadmaps stellen keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung dar. Hierfür ist der Kunde verpflichtet, fachlich qualifizierte Berater hinzuzuziehen (siehe § 14).
6. Außerordentliche Kündigung
6.1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
6.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann — etwa bei nachhaltiger oder wiederholter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung oder bei nachhaltig gestörtem Vertrauensverhältnis.
6.3. Die außerordentliche Kündigung ist in Textform (§ 126b BGB) unter Angabe des wichtigen Grundes zu erklären. Vorab ist der anderen Partei in der Regel eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern dies nicht aufgrund der Schwere des Grundes unzumutbar ist.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Inhalte rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten bereit.
7.2. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde Zugangsdaten zum Projektplanungs- und Management-Tool NovaDataGO und hinterlegt dort sämtliche Zugangsdaten und Projektinformationen vollständig und fehlerfrei. Onboarding-Materialien werden über NovaDataGO bereitgestellt; die projektbezogene Kommunikation erfolgt primär darüber.
7.3. Der Kunde versichert, dass alle übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7.4. Unterlassene, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung führt zu angemessener Verlängerung vereinbarter Fristen; Mehr- oder Zusatzaufwände werden nach Aufwand vergütet.
8. Leistungen und Änderungen
8.1. Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik.
8.2. Umfang und Art der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Inhaltliche Änderungen bedürfen der Bestätigung durch NovaData in Textform.
8.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bereitstellung entwickelter Systeme innerhalb von einundzwanzig (21) Kalendertagen nach vollständigem Eingang aller notwendigen Informationen und der vereinbarten Anzahlung.
8.4. Erweiterte Funktionalitäten oder Zusatzmodule sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
9. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
9.1. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
9.2. Fälligkeit nach Leistungsart: a) Monatliche Paketentgelte jeweils im Voraus zum Monatsbeginn; b) Einmalige Implementierungsvergütungen: 50 % Anzahlung bei Projektbeginn, Restzahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme; c) Nutzungsbasierte Entgelte: monatlich im Nachhinein, fällig innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang; d) Sonstige Rechnungen: innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang netto ohne Abzug.
9.3. Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung, SEPA-Lastschriftmandat oder über den Zahlungsdienstleister Stripe zulässig. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Anbieters.
9.4. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9.5. Ändern sich Entgelte zwingender Drittanbieter wesentlich, ist der Anbieter berechtigt, Preise angemessen anzupassen. Die Anpassung wird vier (4) Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.
9.6. Im Verzugsfall schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale von 40,00 EUR.
10. Abrechnung nutzungsbasierter Leistungen
10.1. Für die Nutzung der KI-Sprachassistenten (Inbound und Outbound) sowie nutzungsabhängiger agentOS-Komponenten fallen Entgelte an, soweit Freikontingente überschritten werden. Die Messung der Gesprächsminuten erfolgt sekundengenau.
10.2. Standardentgelte für Gesprächsminuten über das Freikontingent: Starter- und Professional-Plan 0,20 EUR/Min.; Business-Plan 0,25 EUR/Min.; Pay-As-You-Go (ohne Paket) 0,30 EUR/Min. (Outbound) bzw. 0,20 EUR/Min. (Inbound).
10.3. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein per E-Mail mit einer Nutzungsübersicht. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zugang in Textform geltend zu machen. Die im Agentportal erfassten Nutzungsprotokolle gelten als verbindlicher Abrechnungsnachweis.
11. Abnahme bei Werkverträgen
11.1. Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Werkleistungen. Der Anbieter zeigt die Bereitstellung und Abnahmefähigkeit in Textform an.
11.2. Der Kunde prüft die bereitgestellten Leistungen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Zugang der Bereitstellungsmitteilung und erklärt entweder die Abnahme oder zeigt etwaige Mängel in Textform an. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
11.3. Erfolgt innerhalb der Frist weder eine Abnahmeerklärung noch eine qualifizierte Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Mit produktiver Nutzung über Test-/Abnahmezwecke hinaus gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt.
12. Eigentum und Nutzungsrechte
12.1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den individuell erstellten Systemen und Inhalten, beschränkt auf den eigenen Unternehmenszweck.
12.2. Sämtliche vom Anbieter entwickelten oder vorbestehenden Basiskomponenten, Tools, Templates, Prompts oder Logiken („Anbietermaterialien") verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Anbieters, sofern sie nicht exklusiv für den Kunden entwickelt wurden. Der Anbieter darf Anbietermaterialien zur Leistungserbringung verwenden und anpassen.
12.3. Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien und Daten.
13. KI-spezifische Nutzungspflichten des Kunden
13.1. Der Kunde nutzt die Leistungen ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze (DSGVO/BDSG, UWG, UrhG, TKG/TDDDG, Produktsicherheits-, Medizin-, Finanz- und Berufsrecht).
13.2. Soweit Sprachaufzeichnungen oder Transkriptionen erfolgen, stellt der Kunde sicher, dass alle Hinweis- und Einwilligungspflichten erfüllt sind. Der Kunde ist allein verantwortlich für Inhalte, Prompts, Datensätze, Trainings- und Kontextdaten sowie Anhänge.
13.3. Generative Ausgaben sind probabilistisch und können Fehler, Bias oder Halluzinationen enthalten. Der Kunde richtet angemessene Kontrollprozesse ein (Vier-Augen-Prinzip, Stichproben, Plausibilitätsprüfungen).
13.4. Verboten sind insbesondere: rechtswidrige, diskriminierende oder irreführende Inhalte; automatisierte Massenansprachen ohne Rechtsgrundlage; Deepfakes ohne entsprechende Rechte. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann NovaData Leistungen ganz oder teilweise vorläufig sperren; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
14. Haftung
14.1. NovaData haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NovaData nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3. Die Haftung ist — außer in den Fällen des Absatzes 1 — höchstens bis zur Höhe des Gesamtvergütungsbetrags des laufenden Kalenderjahres, maximal jedoch auf 10.000,00 EUR begrenzt.
14.4. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet NovaData nicht, es sei denn, es liegt ein Fall des Absatzes 1 vor. Für Leistungen von Drittanbietern haftet NovaData nicht, soweit NovaData diese nicht zu vertreten hat.
14.5. Kein datenschutzrechtliches oder rechtliches Beratungsmandat
NovaData erbringt keine datenschutzrechtliche Beratung und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Hinweise technischer oder organisatorischer Natur stellen keine rechtliche Einschätzung dar. Für die rechtliche Bewertung des Einsatzes von KI-Systemen — insbesondere in Bezug auf Datenschutz-, Wettbewerbs-, Telekommunikations- oder Arbeitsrecht — ist der Kunde angehalten, eigenständig qualifizierte Rechtsberatung einzuholen.
14.6. Eigenverantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) allein und eigenverantwortlich dafür zuständig, dass der Einsatz der bereitgestellten Systeme rechtmäßig erfolgt. Dies umfasst insbesondere eine geeignete Rechtsgrundlage je Verarbeitung (Art. 6, ggf. Art. 9 DSGVO), erforderliche Einwilligungen (insbesondere bei Aufzeichnung/Transkription von Telefongesprächen), Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO), technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) sowie die Einhaltung der Vorgaben bei Drittlandübermittlungen.
14.7. Haftungsausschluss für Datenschutzverstöße des Kunden und Freistellung
NovaData haftet nicht für Schäden, Bußgelder, Kosten oder sonstige Nachteile, die aufgrund von Datenschutzverstößen im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen (insb. Bußgelder gem. Art. 83 DSGVO, Schadensersatzansprüche gem. Art. 82 DSGVO, mittelbare Schäden). Der Kunde stellt NovaData von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter und Aufsichtsbehörden frei, einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei (z. B. Ausfälle von Strom/Netz, Krieg, Streik, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, schwerwiegende Störungen von Cloud-/Drittservices) entbinden die betroffene Partei für deren Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht. Die Partei informiert die andere hierüber unverzüglich.
16. Gewährleistung, Mängel und Nachbesserung
16.1. Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Werkleistungen. Die Verjährungsfrist werkvertraglicher Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme; unberührt bleiben gesetzlich zwingende Ausnahmen.
16.2. Der Anbieter behebt rechtzeitig gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung (Bugfix, Patch/Update, Konfigurationsanpassung, zumutbarer Workaround) oder Ersatzlieferung.
16.3. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Nutzung oder einer abweichenden Systemumgebung entgegen der Spezifikation.
17. Drittanbieter und Abhängigkeiten
17.1. Bestimmte Leistungen basieren auf Diensten, Modellen oder Systemen Dritter (z. B. OpenAI, Anthropic, Retell AI, Make.com, n8n, ElevenLabs, Twilio, Supabase). Der Anbieter ist berechtigt, gleichwertige Drittservices einzusetzen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang erhalten bleibt.
17.2. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder Sicherheitsrisiken, die auf Leistungen Dritter beruhen, soweit der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.
18. Vertraulichkeit
18.1. Die Parteien wahren Vertraulichkeit über ihnen bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei und verwenden diese ausschließlich zur Vertragserfüllung.
18.2. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt die Vertraulichkeit unbefristet; im Übrigen mindestens 36 Monate ab Vertragsende. Sie gilt nicht für öffentlich bekannte Informationen oder gesetzliche Offenlegungspflichten. Nach Vertragsende werden vertrauliche Informationen zurückgegeben oder gelöscht.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
19.1. NovaData verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach geltendem Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG) und nur soweit zur Vertragserfüllung erforderlich. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
19.2. Soweit NovaData personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt nur auf dokumentierte Weisungen des Kunden.
19.3. Übermittlungen in Drittländer erfolgen ausschließlich unter Beachtung der Art. 44 ff. DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln). NovaData informiert den Kunden unverzüglich über Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO).
19.4. Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten zurückgegeben oder gelöscht. NovaData darf anonymisierte Nutzungsdaten zur Produktverbesserung verwenden. Im Falle von Abweichungen geht die AVV diesen AGB vor.
20. Rechtmäßige Nutzung durch den Kunden
20.1. Der Kunde nutzt sämtliche Systeme, Inhalte und Leistungen ausschließlich rechtmäßig und stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen und Rechtsgrundlagen vorliegen und nachweisbar dokumentiert sind.
20.2. Der Anbieter haftet nicht für rechtswidrige Nutzungen durch den Kunden.
21. Kommunikation
21.1. Die Kommunikation erfolgt primär elektronisch über das Projektplanungs- und Management-Tool „NovaDataGO" (go.novadata.solutions). Kommunikation via E-Mail oder Messenger-Dienste ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
21.2. Die regulären Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr der gesetzlichen Ortszeit des Anbieters. Anfragen per E-Mail werden in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden beantwortet. An Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen erfolgt grundsätzlich keine Bearbeitung. Es besteht kein Anspruch auf sofortige Rückmeldung außerhalb der genannten Zeiten.
21.3. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte Kommunikation kein hohes Schutzniveau bietet.
22. Kooperation mit Partnerunternehmen
22.1. Der Anbieter ist berechtigt, Kooperationspartner einzusetzen, bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner und verantwortet deren Leistungen wie eigene (§ 278 BGB). Kooperationspartner werden auf Geheimhaltung verpflichtet.
23. Referenznennung und Testimonial
23.1. Der Kunde wird als Referenz auf der Website des Anbieters mit Unternehmensname und Logo genannt und räumt dem Anbieter hierfür ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Anbieter darf das Projekt in groben Zügen beschreiben (Branche, Ziel, Lösungsansatz, Ergebnis). Der Kunde kann dem jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.
24. Änderungen der AGB
24.1. NovaData kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, insbesondere bei Rechtsänderungen oder technischen Weiterentwicklungen. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen vier (4) Wochen ab Zugang in Textform widerspricht.
24.2. Widerspricht der Kunde fristgerecht, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen. Gesetzlich zwingende Änderungen gelten ohne Widerspruchsfrist ab Mitteilung.
25. Schlussbestimmungen
25.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
25.2. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von NovaData.
25.3. Vertragssprache ist Deutsch. Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
25.4. Der Kunde darf Ansprüche nur mit vorheriger Zustimmung von NovaData abtreten. Der Vertrag begründet keine Rechte Dritter im Sinne des § 328 BGB.
25.5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel). Es gilt die Rangfolge gemäß Abschnitt 3.
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